Das Bildungspaket für Kinder

Seit Anfang 2011 gibt es das "Bildungspaket des Bundes" für Kinder. Mit dem dafür zur Verfügung gestelltem Geld soll Kindern unter anderem ermöglicht werden, an Schulausflügen teilzunehmen, die Migliedsbeiträge in einem Sportverein oder für Nachhilfe zu bezahlen. Auch Hefte, Stifte oder das Mittagessen in der Schule können davon bezahlt werden.

 

Und auch für Ferienfreizeiten gibt es Geld vom Bund :-)

 

Wer ist berechtigt?

Berechtig sind Eltern, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

- Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

- Sozialhilfe (SGB XII)

- Wohngeld

- Kinderzuschlag

 

Das Kind, das vom Bildungspaket profitieren soll, muss eine allgemeinbildende Schule oder Berufsschule besuchen, es darf nicht älter als 25 Jahre sein und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

 

Was wird bezuschusst/bezahlt?

Schulausflüge und Klassenfahrten: Diese Kosten werden ganz übernommen (außer das Taschengeld). Das gilt nicht nur für Schulen, sondern auch für Kindergärten und Tagesstätten.


Schulbedarf: Anschaffungen wie Tornister, Hefte und Stifte sollen erleichtert werden. Dafür gibt es 70 Euro zum Schuljahresanfang und 30 Euro zum Schulhalbjahr.

 

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Dahinter verbirgt sich ein monatlicher Betrag von 10 Euro für jedes Kind, mit dem zum Beispiel die Mitgliedschaft im Sportverein, der Unterricht in der Musikschule oder die Teilnahme an Ferienspieltagen bezahlt werden können. Bezahlt werden nicht Mitgliedschaften in einem Fitnessstudio, ein Zoobesuch oder ein privater Ausflug. Wichtig: Die Summe kann angespart werden, um damit zum Beispiel das Ferienlager in den Sommerferien zu bezahlen. Das Geld für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es übrigens nur für minderjährige Kinder.


Nachhilfe: Wenn die Versetzung gefährdet ist, gibt es Geld für Nachhilfe. Hier gelten allerdings enge Kriterien: Ob die Nachhilfe überhaupt nötig ist, entscheidet der Sachbearbeiter in Rücksprache mit der Schule.


Mittagessen: Wenn Schulen oder Tageseinrichtungen ein Mittagessen anbieten, wird die Mahlzeit vom Amt bezahlt, bis auf einen Eigenanteil von einem Euro, der selbst bezahlt werden muss. Damit der Zuschuss gewährt wird, muss das Essen gemeinsam und in Verantwortung der Schule oder Tageseinrichtung stattfinden. Geld für die Pommesbude nebenan gibt es nicht!

 

Wie beantragt man einen Zuschuss?

Alle Leistungen müssen schriftlich beantragt werden, automatisch geht gar nichts. Die Anträge müssen für jedes Kind und für jede Leistung einzeln ausgefüllt werden.

Die Anträge können bei den verschiedenen Ämtern gestellt werden (Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldstelle). In Warendorf kann man sich auch an das Bürgerbüro in der Stadtverwaltung wenden (Lange Kesselstr. 4-6, Tel. 541331 oder 541332).

Bei Fragen zum Bildungspaket ist auch die Lagerleitung unserer Ferienfreizeit behilflich.


 

aktuelle Termine:

   

Anmeldung für die Ferienfreizeit 2024:

28.01. ab 11 Uhr

  

Betreuerwochenende:

03.-05. Mai

 

Kindervortreffen:

15.06. 

 

Elternabend:

16.06.

 

 

 

 

 

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